Hausverwaltung

Die Werterhaltung und somit auch der Wiederverkaufswert werden im Besonderen durch die Kompetenz und Effektivität der Hausverwaltung bestimmt.

Folgende Aufgaben beinhaltet die Hausverwaltung:

Die Wohneigentumsverwaltung ist durch § 21 WEG geregelt.
Zur dort so genannten ordnungsmäßigen Verwaltung gehört insbesondere die

  • Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  • ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
  • angemessene Elementar- und Haftpflichtversicherung
  • Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG - somit eine ordentliche Rechnungslegung mit einer jährlichen Wohngeldabrechnung
  • Wohneigentümerversammlung nach den rechtlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetz
  • Weitere „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ hat der Gesetzgeber in § 27 Absätze 1 bis 3 WEG umrissen.

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Kontakt K. Jenni

Immobilien Jenni GmbH
Herr Konrad Jenni
Schwabenstr. 4
79211 Denzlingen

Tel.: +49 7666 948548
Fax: +49 7666 948367
E-Mail: konrad@immobilien-jenni.de

 

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