Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre Immobilie oder Ihr Gewerbe verkaufen möchten?
Wir erstellen Bewertungen gegen Gebühr, die Sie bei Auftragserteilung von uns zurückerstattet bekommen.

  • Sie besitzen im südbadischen Raum Wohneigentum, das sie vermietet haben oder vermieten wollen.
    Wir achten auf ihr Eigentum, denn wir sind ihre Augen vor Ort.
  • Es steht eine Neuvermietung an, Sie können oder wollen sich nicht damit belasten und haben bis jetzt den Hausmeister oder andere Personen gebeten dies zu übernehmen.
    Das machen wir - dabei werden Protokolle und Fotos der Wohnung erstellt - wir achten zuerst auf Ihre Interessen und dann auf die der WEG.
  • Überwachung der Mieteingänge - Nebenkostenabrechnungen - Suche von neuen Mietern usw. - möglich auch bei bestehenden Mietverträgen.
    Das übernehmen wir für Sie - bei Ausbleiben von Mieten können wir sofort reagieren, denn wir sind vor Ort und stehen beim Mieter notfalls auch Abends oder am Wochenende vor der Tür.
  • Nervende Mieter - Sie werden beim kleinsten Problem angerufen.
    Dafür ist dann die Mietbetreuung der Ansprechpartner für den Mieter.
  • Mietnomaden - Räumungsklage - Räumung der Wohnung
    Im Mietbetreuungsvertrag können Sie entscheiden, ob sie eine Vermieter-Rechtsschutz-Versicherung haben möchten oder nicht.

 

KEINE Mieteingänge - KEINE Mietbetreuungsvergütung.

Natürlich können Sie die Kosten der Mietbetreuung steuerlich geltend machen.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich ein speziell auf Sie ausgerichtetes Angebot für eine Mietbetreuung erstellen.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage

Immobilien JENNI GmbH

Um ein Angebot für die Mietverwaltung abgeben zu können, müsste zuerst der gewünschte Umfang der Mietverwaltung festgelegt werden.
Wünschen Sie:

Modell 1:
Zuständig von A – Z - Sorglospaket für den Eigentümer -
Verantwortlich für die kaufmännische und technische Verwaltung.

Modell 2:
Betreuung nur von bestimmten Bereichen aus der kaufmännischen- oder technischen Verwaltung.

Prüf- und Kontrolleinsicht in die Buchhaltung und Hausunterlagen durch den/die Eigentümer ist jederzeit kurzfristig nach Terminabsprache möglich.

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Mietverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Mietverwaltung.

Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen der Kaufmännischen Verwaltung

  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
  • Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
  • Forderungsmanagement gegenüber den Mietern und sonstigen Debitoren
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten (im Auftrag und auf Kosten des/der Eigentümer)
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes) - (im Auftrag und auf Kosten des/der Eigentümer)
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  • Budget und Wirtschaftsplanung
  • andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)

Technische Verwaltung

  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Durchführen von Modernisierungen, nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung

andere technische Aufgaben

Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Mietverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. BGB

Auch würden wir noch weitere Angaben zum Mietobjekt benötigen.

  1. Anzahl und Art der Mietwohnungen (1.Zi.Wg. 2.Zi.Wg. usw.)
  2. Größe der Mietwohnungen
  3. Gesamtmieteinnahme der Mietwohnungen

Falls Gewerbeeinheiten vorhanden sind:

  1. Anzahl der Gewerbeeinheiten
  2. Größe der Gewerbeeinheit – Art der Gewerbeeinheit
  3. Gesamtmieteinnahme der Gewerbeeinheit.

Der genaue Preis ergibt sich besonders in der Mietverwaltung aus den vertraglich vereinbarten Aufgaben.

Die Werterhaltung und somit auch der Wiederverkaufswert werden im Besonderen durch die Kompetenz und Effektivität der Haus-/Mietverwaltung bestimmt.

Fordern Sie uns – Wir werden sie durch Kompetenz und Verlässlichkeit überzeugen.

Weitere Fragen können gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.

Sorglos Paket;

Sie wollen Geld im Bereich Immobilie anlegen, sich aber möglichst wenig damit belasten? Kein Problem, das übernehmen wir für Sie:

Immobilie von A bis Z

  • Suchen und Erstellung einer auf Sie abgestimmten Finanzierung (durch unseren Kooperationspartner Deutsche Bank)
  • Kauf einer nach Ihren Vorgaben passenden Immobilie
  • Vermietung oder Verpachtung der Immobilie
  • Verwaltung der Immobilie
  • Werterhaltung Ihrer Immobilie

Nutzen Sie die Chance. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Die Werterhaltung und somit auch der Wiederverkaufswert werden im Besonderen durch die Kompetenz und Effektivität der Hausverwaltung bestimmt.

Folgende Aufgaben beinhaltet die Hausverwaltung:

Die Wohneigentumsverwaltung ist durch § 21 WEG geregelt.
Zur dort so genannten ordnungsmäßigen Verwaltung gehört insbesondere die

  • Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  • ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
  • angemessene Elementar- und Haftpflichtversicherung
  • Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG - somit eine ordentliche Rechnungslegung mit einer jährlichen Wohngeldabrechnung
  • Wohneigentümerversammlung nach den rechtlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetz
  • Weitere „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ hat der Gesetzgeber in § 27 Absätze 1 bis 3 WEG umrissen.

Sie wünschen ein Angebot für eine Hausverwaltung? - Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für ihr Objekt erstellen.

Fordern Sie uns – Wir werden sie durch Kompetenz und Verlässlichkeit überzeugen.

Kontakt K. Jenni

Immobilien Jenni GmbH
Herr Konrad Jenni
Schwabenstr. 4
79211 Denzlingen

Tel.: +49 7666 948548
Fax: +49 7666 948367
E-Mail: konrad@immobilien-jenni.de

 

Kontakt F. Jenni

Immobilien Jenni GmbH
Frau Francis Jenni
Schwabenstr. 4
79211 Denzlingen

Tel.: +49 7666 912597
Fax: +49 7666 948367
E-Mail: francis@immobilien-jenni.de

 

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